Krisen- und Notfallhilfe

Dieser Abschnitt kann nicht so sehr einen Überblick über bestehende Dienste liefern, sondern muss über ein Hilfsangebot informieren, das es – von Ausnahmen abgesehen – noch nicht flächendeckend und vor allem nicht bedarfsorientiert gibt.

Krisen und Notfälle stellen sich für alle Beteiligten als sehr dramatisch dar und verlangen nach sofortiger Hilfe. Man könnte meinen, dass deshalb auf diesem Arbeitsgebiet ein besonderes Augenmerk liegt und entsprechende Kapazitäten bereitstehen, zumal viele Patienten und Angehörige anlässlich einer Krisensituation das erste Mal Kontakt mit der Psychiatrie haben.

Der Umgang aller Beteiligten mit dieser Krise prägt nicht nur den weiteren Verlauf der Krankheit, sondern entscheidet auch über das Vertrauen in die angebotenen Hilfen. Gerade in Krisensituationen fehlt jedoch oft jede psychiatrische Hilfe.

Die in den vorangegangenen Abschnitten beschriebenen ambulanten Hilfen sind zwar in unterschiedlichem Ausmaß auch für die Krisenintervention zuständig, aber üblicherweise nur zu Büroöffnungszeiten. Nachts oder am Wochenende stehen leider oft nur solche Dienste zur Verfügung, die über keinerlei oder nur über wenig psychiatrische Erfahrung verfügen.

Hier ist zunächst der ärztliche Notdienst zu nennen, der mit Ärzten aller Fachrichtungen umschichtig besetzt ist. Mag ein Hautarzt oder Augenarzt aus seiner medizinischen Grundausbildung noch über Kenntnisse im Umgang mit Herzinfarkten oder Asthmaanfällen verfügen, so ist es illusorisch, von ihm den richtigen Umgang mit einem erregten oder verängstigten Menschen zu erwarten.

Ferner steht besonders bei gewaltträchtigen Situationen die Polizei zur Verfügung. Zwar gibt es Polizisten, die ein bemerkenswertes Fingerspitzengefühl bei der Entschärfung konfliktträchtiger Situationen entwickeln; Erfahrungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen gehören aber nicht zum normalen Handwerkszeug eines Polizeibeamten.

Besonders diejenigen Angehörigen, die mit einem psychisch kranken Familienmitglied zusammenleben oder anderweitig einen sehr engen Kontakt haben, fordern deshalb seit Jahren die Einrichtung flächendeckender Krisendienste. Neben den Fachärzten der zuständigen psychiatrischen Klinik sind hier auch die niedergelassenen Nervenärzte gefordert, einen rund um die Uhr verfügbaren psychiatrischen Notfalldienst aufzubauen.

Der gesetzlich geregelte Sicherstellungsauftrag der kassenärztlichen Vereinigungen für eine bedarfsgerechte ambulante Versorgung muss auch die Notfallversorgung einschließen. In Hamburg beispielsweise ist die Notwendigkeit und Realisierbarkeit eines fachärztlichen psychiatrischen Notdienstes seit Jahren erprobt und erwiesen. Dieser Dienst kann allerdings nicht durch Betroffene und Angehörige direkt, sondern nur über den allgemeinen ärztlichen Notdienst oder andere Dienststellen erreicht werden.

Nicht in jeder psychiatrischen Krisensituation muss zwangsläufig ein Arzt tätig werden. Streng genommen ist dies nur dann erforderlich, wenn in der akuten Situation sofortige medikamentöse Maßnahmen oder eine sofortige Begutachtung im Hinblick auf einen Zwangsunterbringungsantrag erforderlich erscheinen.

Auf praktisch allen anderen Feldern des psychiatrischen Handelns reklamieren die Mitarbeiter anderer Berufsgruppen im Rahmen ihrer täglichen Arbeit zu Recht, dass auch sie in der Lage sind, selbständig und eigenverantwortlich mit psychisch kranken Menschen zu arbeiten. Was tagsüber auch in Krisensituationen ganz selbstverständlich gilt, kann nachts und am Wochenende nicht verkehrt sein.

Im Rahmen psychosozialer Krisendienste können genauso gut Sozialarbeiter, aber auch Psychologen, Krankenschwestern und Mitarbeiter anderer psychiatrisch Tätiger in Krisensituationen schnell zur Stelle sein und als unbeteiligte Außenstehende oftmals wirksam zur Entspannung der Situation beitragen und gegebenenfalls die erforderlichen weiteren Hilfen einleiten. Bei gutem Willen und der entsprechenden Politik der zuständigen kommunalen Instanzen und psychosozialen Einrichtungen ist daher ein psychosozialer Krisendienst ohne weiteres und mit vertretbarem finanziellen Mehraufwand zu organisieren, wie es z. B. in Bielefeld, in Berlin und in Stuttgart geschehen ist.Ein fachärztlicher psychiatrischer Notdienst muss nicht in allen Fällen hinzugerufen werden, so dass dieser als Hintergrunddienst auch von wenigen Fachärzten zu leisten ist.

Ein zuverlässig funktionierender Krisendienst wirkt paradoxerweise mitunter bereits durch seine bloße Existenz entlastend, ohne dass er konkret tätig werden muss. Schon das Wissen oder die gelegentlich gemachte Erfahrung, dass im Notfall rasch Unterstützung von außen verfügbar ist, kann es den Beteiligten erleichtern, mit einer kritischen Situation zunächst allein zurecht zu kommen.

Umgekehrt können Krisensituationen durch die Erfahrung verstärkt und dramatisiert werden, dass in den nächsten Stunden oder gar Tagen voraussichtlich keine fremde Hilfe verfügbar sein wird. Die Bedeutung und die Wirksamkeit von Krisendiensten ist deshalb nicht danach zu beurteilen, wie oft der Dienst innerhalb eines bestimmten Zeitraumes tatsächlich gerufen wird.

Das Bestehen von Krisendiensten vermittelt ein höheres Maß an Sicherheit. Diese Sicherheit kann in manchen Fällen dazu beitragen, das Entstehen von Krisen zu vermindern oder abzumildern.