Stationäre psychiatrische Behandlung

Die traditionelle Form der Versorgung von Menschen mit akuten psychischen Erkrankungen findet in Deutschland im psychiatrischen Krankenhaus statt. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurden über 100 Krankenhäuser bzw. Anstalten – oft in abgeschiedener ländlicher Lage – gegründet. Nach Anfängen, die von humanitärer Motivation und therapeutischem Optimismus geprägt waren, entwickelten sie sich sehr schnell zu Orten der Ausgrenzung und Aufbewahrung psychisch Kranker mit oft über 1000 Betten, aus denen es für viele der Patienten bzw. Anstaltsinsassen keine Rückkehr gab.Die Anstalten waren meist für ein Einzugsgebiet von mehreren Millionen Einwohnern zuständig, sodass schon allein aus Gründen der Entfernung die meisten Insassen ihre gewachsenen sozialen Bezüge nicht aufrechterhalten konnten.

Heute gilt allgemein die Auffassung, einen stationären Aufenthalt wohnortnah zu organisieren, um die sozialen Bezüge aufrechtzuerhalten. Möglich wurde das durch den Aufbau psychiatrischer Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern bzw. die Schaffung von sogenannten »Satellitenstationen«. Dabei wird eine bestimmte Anzahl von Betten (zwischen 20 und 40) aus dem Landeskrankenhaus in ein gemeindenahes Allgemeinkrankenhaus verlagert.

Erfahrungen an vielen Orten haben zwischenzeitlich gezeigt, dass eine psychiatrische Abteilung am Allgemeinkrankenhaus mit 100 Betten oder weniger (bis zu 20 – 40 Betten mit entsprechend kleinem Einzugsgebiet) oder das Satellitenmodell zuzüglich einer Tagesklinik mit ca. zwei Dutzend Plätzen durchaus in der Lage ist, die stationäre Vollversorgung einer Region zu leisten, wenn dies vom Träger und der Leitung der Klinikabteilung so gewollt ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass in der Region ein entsprechend ausgebautes Netz von ambulanten Einrichtungen, betreutem ambulantem und stationärem Wohnen besteht, das in enger Vernetzung mit der Klinikabteilung die Versorgung längerfristig betreuungsbedürftiger Menschen gewährleistet.

Klinikaufenthalte über viele Monate oder gar mehrere Jahre mit ihren negativen Folgen für die Selbständigkeit der Betroffenen werden damit bis auf ganz wenige Einzelfälle überflüssig.

Das psychiatrische Krankenhaus ist heute nur noch eine Institution im Netz zahlreicher anderer Hilfsangebote. Seine Hauptaufgabe ist die Versorgung akut erkrankter Menschen in Krisensituationen, die eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen. Hinsichtlich der personellen Ausstattung, der Finanzierung durch die Krankenkassen usw. unterscheiden sich psychiatrische Krankenhäuser und psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern heute nicht mehr.

Bei länger andauernden Aufenthalten in psychiatrischen Krankenhäusern wird allerdings von der jeweiligen Krankenkasse die Frage gestellt, ob es sich noch um einen von der Krankenkasse zu finanzierenden »Behandlungsfall « handelt. Gegebenenfalls wird die Kasse die Zahlungen einstellen mit der Folge, dass der Patient selbst bzw. die Sozialhilfe für den Krankenhauspflegesatz aufkommen muss.

Wenn die medizinische Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung fraglich ist, sollte in Absprache mit dem Patienten umgehend eine geeignete Lebensform und Betreuungsmöglichkeit außerhalb der Klinik gesucht werden. Wo dies nicht gelingt, kann dies ein Anzeichen dafür sein, dass klinische Behandlung weiterhin notwendig und von der Krankenkasse zu tragen ist. In solchen Fällen sollte eine Überprüfung der Entscheidung der Krankenkasse auf rechtliche Zulässigkeit erwogen werden.