Landesverband aktuell

Cannabislegaliserung in Deutschland

Liebe Aktive in der Angehörigenselbsthilfe,

die Legalisierung von Cannabis in Deutschland scheint, trotz schwerwiegender und abzusehender Folgen, bald Wirklichkeit zu werden.

Der Angehörigenverband in Bayern hat sich mit anderen Landesverbänden und Angehörigen-Organisationen in Deutschland zusammengeschlossen und ein Positionspapier entwickelt, welches auch unsere Haltung widerspiegelt. Der Landesverband NRW ApK hat sich diesem angeschlossen und lehnt eine Legalisierung ab.

Wir möchten damit auf die teils schwerwiegenden gesundheitlichen Gefahren und den Bedarf nach schlüssigen und nachweisbar wirksamen Präventionskonzepten aufmerksam machen, die vulnerable Gruppen unserer Gesellschaft effektiv vor durch Cannabis ausgelöste psychische Erkrankungen (Sucht, Psychosen, Angststörungen etc.) und kognitive Langzeitschäden schützen müssen!

Sie finden das komplette Positionspapier hier

 

 

Mitarbeiter für die Öffentlichkeitsarbeit beim LV NRW ApK

Rolf van Tübbergen ist seit dem 1.7.23 neuer Mitarbeiter für die Öffentlichkeitsarbeit beim Landesverband NRW ApK und wir freuen uns sehr darüber, einen so erfahrenen und freundlichen Kollegen gefunden zu haben. Hier ein kleines Kurzportrait:

„In den letzten Jahren war ich intensiv im Bereich Marketing aktiv. Das Spektrum reicht von Seminaren im Bereich beruflicher Weiterbildung, operativen Tätigkeiten in der Wirtschaft bis zu praktischer Organisation in einer gemeinnützigen Stiftung. Insbesondere dabei war Öffentlichkeitsarbeit (PR) durch Kontaktpflege zu wichtigen Personen und Institutionen wesentlicher Bestandteil meiner Tätigkeiten.

Marketing bedeutet für mich, Orientierung an den Bedürfnissen unserer Ratsuchenden. Wie können wir helfen und unterstützen? Das ist mein Bestreben und dafür werde ich mich einsetzen.

Deshalb freue ich mich auf diese neue Herausforderung mit seinen vielfältigen Aufgaben: Öffentlichkeitsarbeit als klassisches Marketing-Instrument, Betreuung der Angehörigengruppen und Vereine, um ihre Aktivitäten tatkräftig zu unterstützen, Pflege von Kontakten zu allen Ansprechpartnern in NRW, den anderen Landesverbänden und dem Bundesverband.

Bei der Planung und Strukturierung unserer Projekte möchte ich verstehen, welche Erfahrungen bereits gemacht wurden und bringe dazu gern meine Marketingexpertise ein.

Zuversichtlich blicke ich auf die offene Zusammenarbeit im Landesverband NRW, wo ich sehr warmherzig aufgenommen wurde. Dafür erst mal meinen Dank.“

 

Wir haben einen neuen Flyer!

Downloard hier


Neues Buch vom Landesverband NRW ApK in Zusammenarbeit mit dem Verein Mehr Zeit für Kinder

„Wenn Gefühle und Gedanken kopfstehen“ – Familienalltag mit Depression und Schizophrenie

Frankfurt a. M./ Münster, November 2021 – Viele Krankheiten sind von außen gut zu erkennen, durch eine laufende Nase, Husten oder einen Verband. Doch es gibt auch Krankheiten, die sich nicht direkt ersichtlich im Inneren abspielen und diese heilen oft nur schwer ohne professionelle Hilfe.

Psychische Krankheiten wie Depressionen und Schizophrenie stellen nicht nur die Gefühle und Gedanken auf den Kopf, sondern auch das Familienleben. Gerade für Kinder ist es schwer zu begreifen, wieso Papa nicht mehr lacht wie früher, sondern sich lieber alleine im Schlafzimmer zurückzieht.
Oder warum Mama vor allem Angst hat und mit Menschen spricht, die nicht da sind.

Gemeinsam mit dem Landesverband Nordrhein-Westfalen der Angehörigen psychisch Kranker e. V. hat der Mehr Zeit für Kinder e. V.  die Publikation „Wenn Gefühle und Gedanken kopfstehen“ herausgebracht. Das farbig illustrierte Buch erklärt die Krankheitsbilder kindgerecht und stellt das Familienleben mit Erkrankung in den Vordergrund.

Eine Vorlesegeschichte im ersten Teil richtet sich an Kinder im späten Kindergarten- und frühen Grundschulalter. Im Mittelpunkt der Erzählung stehen die Kinder Hanna, deren Mutter schizophren ist, und Leo, dessen Vater depressiv ist. Die beiden Kinder treffen sich in der Psychiatrischen Klinik und tauschen sich über die unterschiedlichen psychischen Erkrankungen ihrer Eltern aus. Sie stellen – stellvertretend für viele Kinder – wichtige Fragen zu Verlauf und Behandlung der Krankheiten.

Im zweiten Teil des Buches erhalten die Eltern Hilfestellung und konkrete Verhaltenstipps für den Umgang mit Kinderfragen sowie Anregungen für den gemeinsamen Alltag. Der Ratgeberteil gibt Einblicke in die Lebenswelten von betroffenen Familien sowie die wichtige Arbeit von Selbsthilfegruppen.

Das Buch kann kostenfrei über den Mehr Zeit für Kinder e. V., telefonisch 069 156896-0 oder per Mail an info@mzfk.de, bestellt werden.

Auf einen Blick - „Wenn Gefühle und Gedanken kopfstehen“ – Familienalltag mit Depression und Schizophrenie - Kinderbuch/ Familienratgeber - 36 Seiten, Hardcover, gebunden, farbig illustriert

An dieser Stelle möchten wir uns bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in NRW und den Krankenkassenverbänden ganz herzlich für die finanzielle Unterstützung bedanken.
Unser Dank gilt auch allen anderen Spendern, mit dessen Beitrag das Projekt realisiert werden konnte.
 

Rechtsberatung

Neues Beratungsangebot unseres Landesverbandes

Ab sofort besteht ausschließlich für die Mitglieder unseres Landesverbands die Möglichkeit,  sich zum Thema „Behindertentestament" und „Betreuungsrecht" beraten zu lassen. Für eine erste, kostenlose und telefonische Grundsatz-Beratung stehen Ihnen  erfahrene Rechtsanwälte hilfreich zur Verfügung.

Den Namen und die Telefonnummer können Sie bei Bedarf in unserer Geschäftsstelle erfragen.

Nach dem ersten Kontaktgespräch legen Sie in Absprache mit dem Rechtsanwalt / der Rechtsanwältin - das weitere, individuelle Vorgehen fest.

Beschwerdemöglichkeiten im Rahmen der Besuchskommission gemäß PsychKG

Wir haben bereits in der Juli Ausgabe 2018 der Klaren Sicht über die Bedeutung der Besuchskommission gemäß PsychKG berichtet und auch auf unserer Webseite unter https://www.lv-nrw-apk.de/wir-ueber-uns/was-wir-tun/besuchskommission können Sie sich darüber informieren.

Die Besuchskommission ist ein Bestandteil des „Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ (PsychKG). Sie besucht mindestens einmal in 12 Monaten unangemeldet die Krankenhäuser, in denen Betroffene nach diesem Gesetz untergebracht sind und überprüft, ob die mit der Unterbringung von psychisch Kranken verbundenen besonderen Aufgaben und die im Gesetz vorgegeben Leitlinien tatsächlich erfüllt werden.

An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass sowohl Erkrankte, die gemäß PsychKG untergebracht sind, als auch deren Angehörige das Recht haben, eine Beschwerde einzureichen, wenn es im Rahmen der Behandlung Grund zu einer Beschwerde gibt.

Wir möchten Ihnen anbieten, diese Beschwerde – bei Bedarf - schriftlich an unsere Geschäftsstelle Gasselstiege 13, 48159 Münster oder email an lv-nrw-apk@t-online.de zu richten. Wir würden diese dann an die jeweils zuständige Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde weiterleiten.

 

Über die Inhalte der Webseiten anderer Anbieter übernehmen wir keinerlei Haftung.

Psychiatrieverlag

Hier gibt es immer wieder aktuelle Filme, Interviews, Vorträge und Buchvorstellungen zum Thema psychischer Erkrankungen unter

https://psychiatrie-verlag.de/

 

 

Recht und Gesetz

Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Damit ändern sich viele Leistungen für Menschen mit Behinderung.
Die Lebenshilfe hat dazu verschiedene Checklisten in leichter und schwerer Sprache veröffentlicht.

https://www.lebenshilfe.de/informieren/wohnen/checkliste-zum-bundes-teilhabe-gesetz/

 

Besuchskommissionsmitglieder gesucht

Der Landesverband sucht Mitglieder für die Besuchskommission.
Die „Besuchskommission“ besucht unangemeldet mindestens einmal in 12 Monaten die Krankenhäuser, in denen Betroffene untergebracht werden. Sie hat diese daraufhin zu überprüfen, ob die mit der Unterbringung von psychisch Kranken verbundenen besonderen Aufgaben erfüllt werden. Ihr gehören neben Medizinalbeamten, Psychiatern, Vormundschaftsrichtern auch Vertreter der Betroffenen- und Angehörigenorganisationen an.
Der Einsatz wird zur Zeit im Regierungsbezirk Münster, Arnsberg und Detmold gesucht. Es handelt sich um 1 - 6 Besuche im Jahr. Fahrtkosten werden erstattet.

Weitere Informationen finden Sie unter "Was wir tun" - Besuchskommission

 

 

Unsere Themen verlieren weiterhin nicht an Bedeutung. Psychische Erkrankungen wichtiger denn je...

Selbsthilfe Truck - Film bei Youtube

Unter dem Motto „Selbsthilfe bewegt in NRW“ gingen von April bis Oktober 2018 im Rahmen der NRW Selbsthilfe-Tour in vielen Städten Nordrhein-Westfalens die Selbsthilfekontaktstellen und Landesorganisationen mit einem sehenswerten Truck in die Städte, um die Selbsthilfe vorzustellen und für diese zu werben.

Am 15.9.2018 machte der Truck der NRW Selbsthilfe-Tour auch in Münster auf dem Stubengassenplatz (vor Karstadt Sport) Station.
Hier der Film dazu: https://youtu.be/Akvyl4x8XbU

 

WARUM SELBSTHILFE?
Lesen sie -   
10 GUTE GRÜNDE   in der Selbsthilfe aktiv zu werden!

BApK aktuell

Stellungnahme: Ein Leitgedanke des BApK e. V. ist das trialogische Miteinander. Ziel ist es, eine auf der Zustimmung des Patienten/der Patientin beruhende Zusammenarbeit aller Beteiligten – des Erkrankten, des Arztes und der Angehörigen – sicherzustellen. Denn nur, wenn jeder Standpunkt gehört wird und alle unterstützenden Systeme einbezogen werden, kann eine bestmögliche Behandlung sichergestellt werden. www.bapk.de

Kooperationsvereinbarung zwischen Klinik und Angehörigen

Kooperationsvereinbarung zwischen Klinik und Angehörigen

Dipl. Soziologe Christian Zechert arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem vom BMG gefördeten Forschungsprojekt zur 'Verbesserung der Kooperation der Klinken mit den Angehörigen', für eine gemeinsame Vereinbarung, die die Zusammenarbeit zwischen Klinik und Angehörigen regelt. Hier ein Muster einer  Kooperationsvereinbarung

BApK Forensik auf Bundesebene

Frau Dr. Erbel übernimmt ab sofort für den BApK den Bereich Forensik und soll ein Kristallisationspunkt für alle Initiativen der angehörigen auf Bundesebene sein.

Email: forensik[at]bapk.de oder forensik-angeh[at]psychiatrie.de

Resolution

Resolution des Bundesverbandes und der Landesverbände der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen vom Mai 2017 zum Einbezug ihres Angehörigenwissens bei der Behandlung erkrankter Familienmitglieder.

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Änderungen PsychKG in NRW zum 1. Januar 2017

Die Änderungen:

Das neue Psych KG NRW stärkt die Selbstbestimmung und den Schutz der Betroffenen und formuliert sehr viel konkreter und auch restriktiver, wann Zwangsmaßnahmen möglich sind und wer diese unter welchen Umständen wie beantra-gen, genehmigen und durchführen darf. Eine wesentliche Änderung dabei ist, dass eine Zwangsmedikation in der Regel nun dem Richtervorbehalt unterliegt; das war bisher nicht so. Weiterhin ist es aber auch mit dem reformierten Psych KG NRW möglich, bei Lebensgefahr oder erheblicher Gefahren für die Gesundheit der untergebrachten Person oder Dritter im Rahmen der Unterbringung, eine Zwangsbehandlung durchzuführen. Allerdings ist das Verfahren anders geregelt. Hier einige wesentliche Eckpunkte der Änderungen:

•    Das neue Psych KG NRW soll ab dem 1.1.2017 gelten.

•    Die Zwangsmedikation wird im Normalfall dem Richtervorbehalt unterliegen. Nach dem neuen Psych KG muss im Regelfall zunächst das Einverständnis des zuständigen Gerichtes eingeholt werden. Das bedeutet, der Arzt begründet mit einem Ärztlichen Attest, warum die Zwangsmedikation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erforderlich und geboten ist. Der Richter entscheidet, und erst dann ist die Zwangsmedikation möglich.

•    Vor einer Zwangsmedikation muss im Regelfall ein Überzeugungsversuch und eine Information erfolgen. Der Patient muss im Regelfall Zeit haben, einen Rechtsbeistand zu konsultieren.

•    Wenn die Situation es nicht zulässt, zunächst den Richter zu erreichen, beispielsweise bei Lebensgefahr im Rahmen eines Delirs oder bei gefährlicher Gewalt, ist es ausnahmsweise auch möglich, die akut erforderliche Behandlung sofort durchzuführen, und danach das Gericht zu informieren.

•    Fixierungen, die länger als 24 Stunden dauern oder solche, die mutmaßlich öfter erforderlich sind, stehen nun ebenfalls unter Richtervorbehalt. Der Umstand, dass eben nicht alleine der Arzt und der Betreuer über die Zwangsmedikation ent-scheiden, sondern der Richter zustimmen muss, heißt Richtervorbehalt.

•    Das professionelle „Festhalten“ wird als alternative Zwangsmaßnahme zur Fixierung explizit geregelt.

•    Offene Formen der Unterbringung, also die Behandlung per Psych KG auf einer offenen Station, sind nun explizit erlaubt und sollen sogar bevorzugt zum Einsatz kommen, wo dies möglich ist.

•    Das Recht, sein Handy mit Internetzugang weiter zu nutzen (aber natürlich keine Fotos oder Videos von anderen Patienten zu machen oder zu posten) wird nun explizit festgeschrieben.

Gesetzesentwurf:
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-12068.pdf

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten

Stellungnahme zur Überprüfung des PsychKG 2014.

Bericht an den Landtag  PsychKG

Mehr dazu: Hier