Institutsambulanz

In der Fachwelt hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass ein psychiatrisches Krankenhaus bzw. eine psychiatrische Abteilung an einem Allgemeinkrankenhaus ohne eigene Ambulanz unvollständig ist. Dementsprechend existieren in allen Bundesländern Institutsambulanzen.

Das Angebots- und Leistungsspektrum der Institutsambulanzen geht über das der niedergelassenen Nervenärzte hinaus. Sie verfügen über einen festen Stellenplan mit einem Team aus Mitarbeitern verschiedener Berufsgruppen, neben Ärzten vor allem Krankenschwestern, Sozialarbeiter und Psychologen. Sie erweitern daher in der Regel den engeren Rahmen medizinischer Tätigkeit durch zusätzliche psychosoziale Betreuungsangebote.

Dazu gehören ebenfalls in Absprache oder Arbeitsteilung mit den psychiatrischen Stationen des Krankenhauses Unterstützungsangebote für Angehörige psychisch kranker Menschen. Auch die Bereitschaft zu Hausbesuchen ist bei Institutsambulanzen in der Regel ausgeprägter als bei niedergelassenen Ärzten.

Die unterschiedliche Ausstattung und Arbeitsweise liegt darin begründet, dass Institutsambulanzen den Auftrag haben, ausdrücklich und vorrangig für solche Patienten zur Verfügung zu stehen, die durch niedergelassene Nervenärzte nicht oder nicht ausreichend versorgt werden. Oft können die Ambulanzen beispielsweise über ambulant-aufsuchende Arbeit, mit verschiedenen Gruppen- und Gesprächsangeboten einen tragfähigen Kontakt auch mit solchen Patienten herstellen, die zwar eine Anlaufstelle benötigen, aber nur unregelmäßig das Setting einer niedergelassenen Arztpraxis aufsuchen können.

Patienten, deren Betreuung den niedergelassenen Nervenarzt überfordert, können eine Überweisung an die Institutsambulanz erhalten. Darüber hinaus nehmen die Institutsambulanzen die medizinische und psychosoziale Betreuung von Krankenhauspatienten nach ihrer Entlassung wahr. Das beinhaltet auch die medikamentöse Behandlung.

Da die Ambulanzmitarbeiter die betreffenden Patienten bereits auf den Klinikstationen kennen lernen bzw. vielfach Mitarbeiter der Klinik zugleich auch in der Ambulanz tätig sind, muss der Patient sich nicht erst auf den niedergelassenen Arzt als neue und ihm bisher unbekannte Anlaufstelle einstellen. Auch eine eventuell notwendige Wiederaufnahme in die Klinik kann reibungsloser ablaufen, wenn er durch die ambulante Betreuung in ständigem Kontakt mit dem Krankenhaus geblieben ist und das Krankenhaus nicht nur als den Ort seiner zeitweisen Freiheitsentziehung kennen gelernt hat, sondern als einen Ort, an dem er freiwillig Unterstützung in Anspruch nehmen kann.

Von besonderem Vorteil und sehr effektiv erweist sich die enge Vernetzung von Institutsambulanzen mit Sozialpsychiatrischen Diensten bzw. Gemeindepsychiatrischen Zentren. Die Einrichtung von Außensprechstunden der Institutsambulanz in diesen Diensten und Einrichtungen in Verbindung mit gemeinsamen Hausbesuchen erleichtert den Zugang und die Betreuung und Behandlung von (chronisch) psychisch kranken Menschen, die sich schwer tun, sich auf Termine in Praxen oder überhaupt auf psychiatrische Behandlung einzulassen.