Sozialpsychiatrische Dienste (SpD)

Das bekannteste und verbreiteteste Element des psychosozialen Versorgungssystems ist der Sozialpsychiatrische Dienst, wobei unter dieser Bezeichnung in den einzelnen Bundesländern sehr verschiedene Angebote verstanden werden.

Nördlich der Mainlinie ist der Sozialpsychiatrische Dienst in der Regel eine dem Gesundheitsamt angegliederte Dienststelle, die mit Ärzten und Sozialarbeitern, seltener auch mit Krankenschwestern und Psychologen besetzt ist. Bei diesem Typus des Sozialpsychiatrischen Dienstes handelt es sich um einen Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens, der aus Steuermitteln finanziert wird und jedermann kostenlos zur Verfügung steht.

In Baden-Württemberg befinden sich die Sozialpsychiatrische Dienste vorrangig in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege, werden aber auch aus Steuermitteln finanziert und stehen ebenfalls kostenlos zur Verfügung.

Man kann sich allerdings nicht aussuchen, von welchem Sozialpsychiatrischen Dienst man gegebenenfalls betreut werden möchte, da diesen jeweils klar definierte Einzugsgebiete zugeordnet sind.

Hauptaufgabe der Gemeindepsychiatrischen Zentren ist die Sicherstellung der Versorgung und Hilfen für die chronisch psychisch kranken Menschen der jeweiligen Region durch die Zusammenführung folgender Bausteine unter einem Dach: Sozialpsychiatrische Dienste, Tagesstätten, Außensprechstunden der Institutsambulanz, Soziotherapie.

Das Gemeindepsychiatrische Zentrum ist verpflichtet, eng mit den weiteren Hilfen wie dem betreuten Wohnen, der häuslichen Pflege für psychisch kranke Menschen, der psychiatrischen Familienpflege oder den Integrationsämtern zusammenzuarbeiten, um die »ambulante Komplexleistung« für psychisch kranke Menschen vorzuhalten und sicherzustellen.

Aufgrund dieser weitreichenden Vernetzung können sich psychisch Kranke und ihre Angehörigen bei den Sozialpsychiatrischen Diensten gut über alle psychosozialen Hilfsmöglichkeiten vor Ort informieren. Welche Dienste und Einrichtungen es gibt und ob sie gegebenenfalls über spezielle Kompetenz im Umgang mit psychisch kranken Menschen verfügen, ist am ehesten jeweils bei den Sozialpsychiatrischen Diensten, den Gesundheitsämtern und den Sozialämtern, hinsichtlich der Betreuung junger Menschen auch bei den Jugendämtern der jeweiligen kommunalen Verwaltung zu erfragen.

Da das vielfältige Hilfesystem besonders in besser ausgestatteten Regionen auch für professionelle Mitarbeiter oft schwer zu überschauen ist, haben vielerorts Arbeitskreise der Einrichtungen oder Behörden Adressenübersichten bzw. Wegweiser in Gestalt kleiner Broschüren herausgegeben, in denen Adressen und Kurzbeschreibungen der vorhandenen Einrichtungen zu finden sind.

Der Sozialpsychiatrische Dienst muss zu diesem Zweck nicht unbedingt aufgesucht werden, Hausbesuche sind durchaus üblich. Mitarbeiter der Sozialpsychiatrischen Dienste sind häufig und sehr ausdauernd bemüht, ein Minimum an Kontakt mit solchen Menschen aufrechtzuerhalten, die sich in Folge ihrer psychischen Krankheit nahezu vollständig von ihrer Umwelt abgeschottet haben. Auch bei Krisensituationen, in denen sich die Frage einer Zwangseinweisung stellt, wird in der Regel als erstes der Sozialpsychiatrische Dienst hinzugezogen. Gegebenenfalls wird in Arbeitsteilung mit ärztlichen Kollegen des Gesundheitsamtes die entsprechende Begutachtung vorgenommen, die Voraussetzung für das förmliche Unterbringungsverfahren ist.

Angehörige beklagen mitunter, dass die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes auf telefonische Meldungen von Krisensituationen nicht so reagieren, wie sie es für wünschenswert oder erforderlich halten. Neben oftmals berechtigter Kritik geht es hier auch um strukturelle Probleme, für die Mitarbeiter der Dienste kaum verantwortlich zu machen sind. Teilweise ist die personelle Ausstattung völlig unzureichend.

Problematisch ist auch die Neigung mancher anderer Beratungsstellen sowie niedergelassener Nervenärzte, die anstrengende und unangenehme Beteiligung an Maßnahmen der Krisenintervention oder der Zwangsunterbringung möglichst den Sozialpsychiatrischen Diensten zuzuschieben, die sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht entziehen können.

Hier zeigt sich ein Aspekt, der dem kritischen Nutzer des psychiatrischen Versorgungssystems öfter begegnen wird: Wenn die Qualität der Arbeit einer bestimmten Einrichtung mangelhaft erscheint, so können bei näherer Betrachtung die Ursachen dafür teilweise auch bei ganz anderen – scheinbar unbeteiligten – Einrichtungen angesiedelt sein.

Angesichts der enormen Unterschiede in Ausstattung, Struktur und Angebot der Sozialpsychiatrischen Dienste, die selbst innerhalb ein und desselben Bundeslandes zu beobachten sind, ist eine verlässliche Aussage über deren Leistung kaum möglich. Mit einiger Sicherheit kann man allerdings davon ausgehen, dass die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes nicht nur wissen, welche psychosozialen Hilfen es in der Region gibt, sondern auch über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen verfügen und in der Krisenintervention erfahren sind.

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