Tagesstätten, Kontakt- und Beratungsstellen

Hinter diesen Begriffen verbergen sich in den verschiedenen Ländern und Regionen der Bundesrepublik immer noch unterschiedliche Angebote. Teilweise sind Tagesstätten und Kontakt- und Beratungsstellen und/oder Dienste des betreuten Wohnens zu einem Sozialpsychiatrischen Zentrum oder Gemeindepsychiatrischen Zentrum verbunden.

Die Kontakt- und Beratungsstellen sind ein offenes Angebot für alle Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Problemen und deren Angehörige sowie andere interessierte Bürger. In der Regel gibt es bestimmte Öffnungszeiten, die jeder ohne besondere Voranmeldung nutzen kann, um mit anderen Betroffenen, Angehörigen oder den Mitarbeitern ins Gespräch zu kommen.

Die Zielsetzungen der Tagesstätten reichen von einem offenen Angebot zur Unterstützung bei der Tagesstruktur- und Freizeitgestaltung bis hin zu recht ausgeprägten sozialtherapeutischen Programmen. Einige Tagesstätten mit einem sehr niedrigschwelligen Angebot der Kontakt- bzw. Begegnungsmöglichkeit und Beschäftigung wenden sich an einen breiten und wechselnden Personenkreis, und die Funktion der Beratungsstelle ist integriert.

Andere Tagesstätten nehmen ihre Besucher nach Zuweisung durch Kliniken oder andere psychiatrische Einrichtungen auf, und getrennt davon gibt es hier noch Kontakt- und Beratungsstellen. Diese Tagesstätten bieten für eine bestimmte Dauer in einer festen Gruppe ein mehr oder minder festgelegtes Wochenprogramm an.

Der zeitlichen Rahmen orientiert sich an der im Berufsleben üblichen Fünf-Tage-Woche, allerdings ist bzw. sollte auch eine stundenweise oder tageweise Nutzung je nach individuellem Bedarf möglich sein. Gesprächsgruppen, gemeinsame Mahlzeiten, Beschäftigungstherapie, Sport, Ausflüge, hauswirtschaftliche Tätigkeiten einschließlich Einkauf und Zubereitung der Mahlzeiten und vieles mehr können Bestandteile eines derartigen Wochenprogramms sein.

Diese Tagesstätten sind üblicherweise an höchstens fünf Wochentagen für jeweils maximal acht Stunden geöffnet. Wenn die Tagesstätte über längere Zeit als vorrangige oder alleinige Betreuungseinrichtung in Anspruch genommen werden soll, empfiehlt es sich deshalb, vorab zu fragen, welche Unterstützungsangebote die Einrichtung gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Diensten der Region bei Notfällen, abends oder am Wochenende, für ihre Besucher anbieten kann.

Mitunter bieten Tagesstätten auch arbeitstherapeutische Möglichkeiten oder sind mit Arbeitsprojekten mit Zuverdienstmöglichkeiten verknüpft. So kann etwa der Betrieb von Kaffeenachmittagen oder ein kantinenartig organisiertes Mittagessen ganz oder teilweise von Besuchern der Einrichtung verantwortet werden, die damit einen Zuverdienst erzielen oder auch einen regulären, befristeten Teilzeitarbeitsplatz besetzen können.

Tagesstätten und Kontakt- und Beratungsstellen werden auf unterschiedliche Weise finanziert, so dass man sich bei der jeweiligen Einrichtung auch hiernach vorab erkundigen sollte. Niederschwellig arbeitende Tagesstätten und die Kontakt- und Beratungsstellen werden in der Regel durch Kommunen und Landkreise im Rahmen der Gesundheitshilfe oder der Landesgesetze für psychisch Kranke bezuschusst und sind kostenlos. Einrichtungen mit personenbezogener Zuweisung werden durch Tagessätze oder bestimmte bedarfsbezogene Pauschalen im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII) finanziert.

Dies kann bedeuten – je nach Praxis des dann zuständigen örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträgers –, dass die Besucher sowie gegebenenfalls auch ihre Ehepartner oder Eltern bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen Kostenbeiträge zu zahlen haben.

Da die entsprechenden Regelungen des SGB XII von Land zu Land sehr unterschiedlich gehandhabt werden, sind an dieser Stelle keine allgemeingültigen Aussagen zur Berechnung der Kostenbeiträge möglich.