Der Landesverband ist Mitglied der Besuchskommission

Besuchskommission - wer oder was ist das?
Hört man das Wort „Besuchskommission“ so denkt man spontan an Kaffee und Kuchen, Blumen oder auch Besichtigungen. Nur das Wort „Kommission“ stört da etwas. Es wirft die Frage auf, wer denn zu einer solchen „Kommission“ gehört. Und nicht zuletzt auch: wer besucht da wen? Und warum?
Die Antwort – das wird wohl überraschen – betrifft etliche von uns. Sie betrifft auf jeden Fall diejenigen mit einer psychischen Erkrankung, die sich zeitweise in entsprechenden Krankenhäusern aufhalten müssen. Denn diese „Besuchskommission“ ist ein Bestandteil des Gesetzes „über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ - in Behördendeutsch abgekürzt: „PsychKG NRW“.

Diese „Besuchskommission“ besucht unangemeldet mindestens einmal in 12 Monaten die Krankenhäuser, in denen Betroffene untergebracht werden. Sie hat diese daraufhin zu überprüfen, ob die mit der Unterbringung von psychisch Kranken verbundenen besonderen Aufgaben erfüllt werden. Ihr gehören neben Medizinalbeamten, Psychiatern, Vormundschaftsrichtern auch Vertreter der Betroffenen- und Angehörigenorganisationen an.
Aber was hat das mit den Betroffenen zu tun? Was haben die von dieser „Kommission“? Mehr als man denkt oder weiß! Sie prüft im Einzelnen unter Anderem:

  • den baulichen Zustand
  • die Ausstattung der Einrichtung
  • die Belegungsdichte
  • die Einhaltung der gesetzlichen Belehrungs- , Dokumentations- und Untersuchungspflichten die baulichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Gewährleistung der Rechte der Patienten/innen - zum Beispiel des Aufenthalts an der frischen Luft, das Recht auf persönliche Gegenstände und ein verschließbares Behältnis, auf Schriftverkehr, auf Besuche, Telefongespräche und Telekommunikation...
  • die Information über Beschwerdestellen und deren Erreichbarkeit
  • die Einhaltung der Stellenpläne des Personals
  • häufig im Gespräch mit Betroffenen auch deren Ansichten und Anregungen


Der Patient/die Patientin kann sich auch direkt mit Beschwerden an die Besuchskommissionen“ wenden. Natürlich gibt es auch etliche Wünsche und Vorschläge für Verbesserungen, die vielleicht auch in der augenblicklichen Überarbeitung dieses Gesetzes Eingang finden. Er soll vor allem aber auch eines zeigen: die Betroffenen haben Rechte, deren Einhaltung  von oberster Stelle überprüft wird. Und bei dieser Überprüfung sind auch Menschen mit eigenen Erfahrungen mit solchen Einrichtungen und Angehörige dabei -  also Menschen, die aus eigenem Erleben wissen, was für die Betroffenen selbst und deren Angehörige wichtig und zu beachten ist. Deshalb sollten – aus meiner persönlichen Sicht – diese Möglichkeiten noch mehr genutzt werden als bisher. Dazu gehört natürlich auch, dass man die Rechte, die einem zustehen, kennt. Wenn dieser gedankliche Besuch in der Welt der „Besuchskommissionen“ dazu beitragen kann, wäre schon ein kleiner Schritt in diese Richtung gelungen. Ein Bericht von Klaus Richter

Der Landesverband NRW ApK sucht immer wieder Mitglieder für die Besuchskommission.
Den Zeitaufwand können Sie selbst bestimmen. Bei Interesse melden Sie sich bitte direkt in der Geschäftsstelle.

 

 

Ein Bericht über die Besuchskommission

aus PSU 4/2019 https://psychiatrie-verlag.de/series/psychosoziale-umschau/