Betreutes Wohnen und Wohnheime
Das Besondere des Betreuten Wohnens besteht im Angebot einer langfristigen und verantwortlichen Betreuung für psychisch kranke Menschen, ohne dass die betreffenden psychisch kranken Menschen dafür ihren Lebensmittelpunkt verlegen müssen.
Ein Fallmanager (Casemanager) koordiniert in Absprache mit dem Betroffenen und den beteiligten Einrichtungen alle Hilfen, die zur Alltagsbegleitung notwendig sind und eine Teilhabe am Leben und an Arbeit ermöglichen.
Das Betreute Wohnen bedeutet nicht, dass jemand in eine Einrichtung zieht, sondern dass alle Hilfen am Wohnort der hilfebedürftigen Person erbracht werden, unabhängig davon, ob sie in der eigenen Wohnung, in einer therapeutischen Wohngemeinschaft, in einem Übergangswohnheim oder einem Wohnheim erbracht werden.
Betreutes Wohnen bedeutet, die Hilfen an den jeweiligen Lebenslagen und Bedürfnissen der hilfebedürftigen Personen zu orientieren, statt sie in mehr oder minder starren Einrichtungen aufzunehmen und damit in einem umfassenden Sinne institutionellen Regeln zu unterwerfen.
Unter dieser Perspektive haben sich in den letzten 15 Jahren die Übergänge zwischen stationär und ambulant finanzierten Angeboten flexibilisiert, auch wenn die Finanzierung noch zwischen diesen beiden Formen unterscheidet – mit unterschiedlichen Folgen für die Bewohner und ihre Angehörigen. Zuzahlungen sind z. B. im Falle einer Heimunterbringung ab einer bestimmten Einkommensgrenze obligatorisch.
Die Qualität der Arbeit sowohl im stationären als auch im ambulanten Betreuten Wohnen ist stark von der jeweiligen Leitung und Mitarbeiterschaft der Wohnheime und von den Vorgaben der Träger abhängig. Auch entscheidet der Grad der Verknüpfung mit anderen Angeboten vor Ort mit über die Integrationsmöglichkeiten und über die Lebensqualität.
Prinzipiell bietet das Betreute Wohnen im Rahmen des jeweiligen regionalen Gemeindepsychiatrischen Verbundes die Gelegenheit, allen chronisch psychisch kranken Menschen eine Perspektive in ihrer Gemeinde zu ermöglichen.