Was versteht man unter einer Psychotherapie?

Das Wort Psychotherapie heißt wörtlich übersetzt „Behandlung mit seelischen Mitteln“. In erster Linie geht es hierbei um eine Behandlung durch Gespräche. Teilweise werden auch andere nichtmedikamentöse Behandlungsformen hier eingeordnet, wie Tanz, Musik, Malen, Bewegungsanleitung, Atemtechniken, Entspannungsübungen usw. Psychotherapie ist ein wesentlicher Bestandteil der psychiatrischen Behandlung.

Ganz allgemein – und natürlich besonders in Krisensituationen – hat sich eine stützende und Mut machende Form der Psychotherapie in der Psychiatrie bewährt, die so genannte „psychotherapeutische Grundhaltung“. Hierbei wird von den Behandlern vor allem auf eine Stärkung des Selbstvertrauens mit Rückgriff auf verschüttete eigene Stärken, auf Abgrenzung von übermäßigen Verpflichtungen, Respektierung der eigenen Belastungsgrenze und auf Abbau von ungerechtfertigten Schuldgefühlen abgezielt. Psychotherapie in diesem Sinne sollte bei allen psychischen Erkrankungen selbstverständlich sein.


"Richtlinien-Psychotherapie"

In Deutschland haben die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung, in der auch die Psychologen vertreten sind, spezielle Psychotherapievereinbarungen getroffen und Richtlinien vereinbart. Es geht im Wesentlichen darum, welche Verfahren in welcher Form und mit wie vielen Stunden von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. Die Durchführung von erstattungspflichtiger Psychotherapie ist genau geregelt: von der Antragstellung bis zur Anzahl der möglichen Therapiestunden, von der Berechtigung zur Durchführung einer Therapie bis zur Zulassung der einzelnen therapeutischen Methode.

Die Zulassung einer Methode zur Kostenerstattung durch die Krankenkassen setzt wissenschaftliche Belege ihrer Wirksamkeit voraus. Die privaten Kassen orientieren sich übrigens ebenfalls an den Vereinbarungen, haben aber eigene Regelungen und Verträge.

Von den vielen psychotherapeutischen Schulen und Methoden sind grundsätzlich nur zwei im Rahmen der Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Ärzten bzw. Psychotherapeuten zugelassen:


1. Psychoanalytisch begründete Verfahren

Im Vordergrund der Behandlung steht die unbewusste Psychodynamik und die Bearbeitung der lebensgeschichtlich bedeutsamen Konflikt- und Prägungsmomente (S. Freud, C.G. Jung, u.v.a.).

Analytische Psychotherapie

Im Zentrum der Aufarbeitung stehen die frühen Lebensjahre, frühe Konflikt- und Mangelsituationen; es geht um emotionale Nachreifung. Mittel der Therapie (oft Couch-Behandlung) sind u.a. die Bearbeitung von Träumen, freien Assoziationen und besonders der therapeutischen Beziehung. Der Rahmen besteht in ganz regelmäßigen, mehrstündigen Therapiestunden pro Woche; der Therapeut nimmt im Allgemeinen eine zurückhaltend-„abstinente“ Haltung ein. Vom Anspruch her ist die Behandlung nicht nur symptomorientiert, sondern zielt auf grundlegende Änderungen der Persönlichkeitsstruktur; ca. 160 bis 240 Stunden.

In der Standardform ist die Psychoanalyse für Menschen mit Psychosen nicht vorgesehen und eher schädlich; in modifizierter Form sollte dieses Verfahren im Einzelfall aber möglich sein. Das Vorliegen einer Psychose ist für sich allein kein Grund für die Ablehnung einer Psychotherapie.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Ausgehend vom psychoanalytischen Krankheitsverständnis finden unterschiedliche Behandlungsmethoden Anwendung, wie z.B. die „Fokaltherapie“, die „dynamische Psychotherapie“ und insbesondere die „niederfrequente Therapie in einer längerfristigen, Halt gewährenden therapeutischen Beziehung“. Die Therapie ist zumeist konkret auf aktuelle Themen und Probleme bezogen, im Gegenüber mit Blickkontakt; ca. 50 bis 80 Stunden.

Geeignet ist diese Therapieform auch für Patienten mit psychotischen Erkrankungen, wobei aber im Antrag immer besondere Begründungen erforderlich sind und die Psychose keine selbstverständliche Indikation darstellt.


2. Verhaltenstherapie

Ziel ist eine Verhaltensveränderung des Patienten im Sinne einer besseren Problemlösung. Auf der Basis von Lern- und Sozialpsychologie geht es um die therapeutische Beeinflussung von konkretem Verhalten, von Denkvorgängen, Emotionen, Motivationen und Körperreaktionen.

Verhaltenstherapie kann als Einzel- oder Gruppentherapie angewendet werden. Sie beinhaltet die Anwendung konkreter Programme und symptombezogener Strategien (z.B. Trainingsprogramme zum Aufbau sozialer Kompetenz oder Programme für bestimmte Störungen wie Phobien oder sexuelle Störungen). Der Behandlungszeitraum beträgt in der Regel 45 bis 60 Stunden.


Andere Therapiemethoden

Von den nicht erstattungsfähigen Therapiemethoden seien namentlich erwähnt:

  • Psychodrama,
     
  • Gesprächspsychotherapie nach Rogers,
     
  • Gestalttherapie,
     
  • Systemische Therapie (Familientherapie),
     
  • Logotherapie,
     
  • Transaktionsanalyse.

Diese Methoden sind im Rahmen der krankenkassenfinanzierten ambulanten Behandlung nicht zugelassen, viele haben aber in abgewandelter Form Eingang gefunden in die therapeutischen Konzepte von Kliniken oder auch einzelner Therapeuten.

Ausführlich Informationen zu diesen und weiteren Therapieformen finden Sie im Psychiatrienetz.

Ihr erkrankter Angehöriger sollte wenigstens eine, besser mehrere sogenannte probatorische („probeweise“) Sitzungen anstreben, in denen Therapeut und Patient herausfinden können, ob zwischen ihnen „die Chemie stimmt“.

Bei Familientherapien sollten Angehörige darauf achten, dass alle Beteiligten den gleichen Respekt und die gleiche Anerkennung ihres speziellen Hilfebedarfes erfahren. Schuldzuweisungen sind ein Kunstfehler!